Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen
in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen
Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die
Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss
zehn Jahre lang gültig. Formulare liegen bei allen österreichischen Vertretungsbehörden auf.
Welche Schritte Sie als AuslandsösterreicherIn unternehmen müssen, um in einer entsprechenden
Wählerevidenz vermerkt zu sein (Antragstellung), lesen Sie auf den Informationsseiten des
Bundesministerium für Inneres. Sie finden hier auch die entsprechenden Formulare zum herunterladen.