Wählerevidenz

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich an Wahlen oder Volksabstimmungen

in Österreich dennoch beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen

Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl müssen Sie sich in die

Europa- Wählerevidenz eintragen lassen. Eine einmal erfolgte Eintragung ist im Anschluss

zehn Jahre lang gültig. Formulare liegen bei allen österreichischen Vertretungsbehörden auf.

Welche Schritte Sie als AuslandsösterreicherIn unternehmen müssen, um in einer entsprechenden

Wählerevidenz vermerkt zu sein (Antragstellung), lesen Sie auf den Informationsseiten des

Bundesministerium für Inneres. Sie finden hier auch die entsprechenden Formulare zum herunterladen.

Zuständig