Verordnung Feuer- und Rauchverbot im Wald

waldbrand

Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger,

die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat mit Mittwoch, dem 29. Juli 2026 ein Feuer- und Rauchverbot im Wald erlassen – es gilt ab sofort für den gesamten Bezirk und somit auch bei uns in Satteins.

Verboten sind offenes Feuer und Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich – das betrifft auch das Verbrennen von Astmaterial auf Almflächen oder zur Borkenkäferbekämpfung.

Angesichts der aktuellen Trockenheit bitten wir Sie herzlich, dies zu beachten. Verstöße können mit Geldstrafe bis € 7.270,– oder Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen geahndet werden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutz unseres Waldes!“