Lebensbestätigungen müssen vergebührt werden

justiz

Für die Bestätigung von Lebensbescheinigungen an ausländische Pensionskassen (für Satteinser Bürgerinnen und Bürger betrifft dies z.B. die AHV in Liechtenstein sowie die Schweizerische Ausgleichskasse) sind ab sofort Bundesverwaltungsabgaben in Höhe von € 2,10 zu entrichten (gemäß Gebührenrichtlinie 2019, Rz 361).

Dies wurde den Gemeinden vom Bundesministerium für Finanzen auf Nachfrage mitgeteilt.