Gemeinde Satteins Bezirk Feldkirch Vorarlberg
Aushängezeitraum: 04.12.2025 - 31.01.2026
Die Satteinser Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 27.11.2025 die Auflage des Entwurfes des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) beschlossen. Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wird acht Wochen auf dem Veröffentlichungsportal (www.satteins.net/Gemeindeamt/Aktuelles/Veroeffentlichungsportal) vom 05.12.2025 bis 31.01.2026 veröffentlicht.
Während des Veröffentlichungszeitraumes kann jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf des REP bezieht, zum Entwurf schriftlich Änderungsvorschläge erstatten.
Der Entwurf samt Erläuterungsbericht liegt außerdem in diesem Zeitraum während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf.
Die rechtsverbindliche, schriftliche Stellungnahme kann im Gemeindeamt Satteins abgegeben oder per Mail – gemeinde@satteins.net – eingebracht werden.
Kundmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Satteins über die Neuerlassung des räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Satteins (18,63 MB) - .ZIP
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