Information zur Einführung von Kurzparkzonen in Satteins

Verkehrszeichen Kurzparkzone

Im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs werden auf den Gemeindestraßen „Kirchplatz“, „Schmittagäßle“ sowie bei der Alten Schlinserstraße neue Kurzparkzonen eingerichtet. Grundlage hierfür ist ein Beschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Satteins vom 14.08.2025.

Die gekennzeichneten Abstellflächen entlang dieser öffentlichen Verkehrsflächen werden als gebührenfreie Kurzparkzonen ausgewiesen, mit einer maximalen Parkdauer von 180 Minuten.

Ziele dieser Maßnahme

·         Förderung der Besucherfreundlichkeit: Mehr freie Parkplätze für kurze Erledigungen wie Arztbesuche, Einkäufe oder Behördengänge.

·         Unterstützung von Handel, Gastronomie und Dienstleistungen: Höhere Fluktuation ermöglicht bessere Erreichbarkeit für Kunden und Gäste.

·         Vermeidung von Dauerparken: Die Maßnahme verhindert, dass Parkplätze dauerhaft von Anwohnern oder Berufspendlern belegt werden.

·         Entlastung öffentlicher Verkehrsflächen: Weniger „Stehzeuge“ – also Fahrzeuge, die tagelang nicht bewegt werden – verbessern die Nutzung des öffentlichen Raums.

·         Erhöhung der Verkehrssicherheit: Geordnete Parkflächen verbessern die Übersicht und reduzieren Gefahren.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Parkscheibe zu verwenden ist und das Parken ausschließlich auf den markierten Flächen erlaubt ist. Parkscheiben sind im Gemeindeamt zu den regulären Öffnungszeiten erhältlich. Als Alternative steht für längeres Parken der Schotterparkplatz beim Bauhof der Gemeinde Satteins zur Verfügung.

Abschlussbotschaft

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Maßnahme und danken Ihnen im Voraus für Ihre gegenseitige Rücksichtnahme sowie Ihre Unterstützung zur Verbesserung der Lebensqualität in unserer Gemeinde.