Seit letztem Jahr wird Studierenden ein Fahrtkostenzuschuss gewährt. Voraussetzungen für den Zuschuss sind der Besuch einer Hochschule (Universität, FH, PH, ...) und die Vorlage einer Meldebestätigung (maximal zwei Wochen alt), aus welcher ersichtlich ist, dass sich der Hauptwohnsitz in Satteins befindet. Weiters muss eine Inskriptionsbestätigung vorgelegt werden.
Alle Studierenden, welche diese Anforderungen erfüllen, erhalten einmal pro
Studienjahr und bis zum vollendeten 26. Lebensjahr einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe von € 100,00. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf ein der Gemeinde Satteins bekannt zu gebendes Bankkonto.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Bürgerservicestelle der Gemeinde Satteins unter 05524/8208 oder gemeinde@satteins.net.