Ehrungen - Geburtstage und Hochzeitsjubiläen

Ab dem Alter von 75 Jahren fragt der Bürgermeister bei den Jubilaren an, ob er zu Ehren

vorbei kommen darf. Paare die ein Ehejubiläum feiern (ab der Goldenen Hochzeit) erhalten

auf Wunsch Besuch vom Bürgermeister und eine Ehrengabe vom Land.