Je nach Situation sind bitte mitzubringen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtenbuchabschrift,
- Staatsbürgerschaftsnachweis,
- Heiratsurkunden von Vorehen,
- Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
- Meldenachweise
- (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig ist das Standesamt.